FAQ FJA

Häufige Fragen zum Freiwilligendienst

Wir haben für die die häufigsten Fragen auf dieser Seite zusammengetragen. Fehlt dir hier eine Frage bzw. die Antwort? Unter Wissen "Infos von A bis Z" findest du viele nützliche Informationen zum Freiwilligendienst

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Wieviel Geld bekomme ich im Freiwilligendienst?

Im Freiwilligendienst (wie FSJ, FÖJ oder BFD) erhältst du kein klassisches Gehalt, da es sich um ein ehrenamtliches Engagement handelt. Stattdessen bekommst du monatlich ein Taschengeld, dessen Höchstgrenze im Gesetz festgehalten ist. Die Höchstgrenze liegt 2026 bei 676 Euro im Monat.

Wer kann einen Freiwilligendienst machen?

Grundsätzlich können alle Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Freiwilligendienst leisten. Für einigen Einsatzstellen gibt es weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel Volljährigkeit oder ein Führerschein. 
Einen BfD kannst du in jedem Alter leisten, die Dienstarten FSJ und FÖJ bringen die Einschränkung mit, das du zu Beginn deines Dienst nicht über 26 Jahre alt sein darfst. 

In welchen Bereichen kann ich einen Freiwilligendienst machen?
Kann ich auch im April einen Freiwilligendienst anfangen?
Wird mir mein Freiwilligendienst im Studium angerechnet?

Ja, ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) bringt dir bei der Studienplatzvergabe und im Studium konkrete Vorteile:

  • Wartesemester / Wartezeit: Die Zeit deines Dienstes wird dir voll als Wartezeit angerechnet.
  • Notenbonus: Viele Hochschulen vergeben bei NC-Studiengängen Zusatzpunkte oder bevorzugen Bewerber mit Freiwilligendienst bei punktgleichen Noten.
  • Praktikumsersatz: Je nach Studiengang (z. B. Soziale Arbeit, Medizin, Pädagogik) kannst du dir den Dienst oft als vorgeschriebenes Vorpraktikum anerkennen lassen.
Wird mir der Freiwilligendienst für meine Ausbildung angerechnet?

Ja, vor allem wenn der Dienst fachlich zu deinem Wunschberuf passt (z. B. Pflege, Erziehung, Handwerk):

  • Verkürzung der Ausbildungszeit: Wenn deine Tätigkeiten im Dienst gut zur Ausbildung passen, kannst du bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) und deinem Betrieb eine Verkürzung beantragen.
  • Pluspunkt bei der Bewerbung: Ein Freiwilligendienst gilt bei Ausbildungsbetrieben als starker Nachweis für Praxiserfahrung, Motivation und Zuverlässigkeit.
  • Ersetztes Praktikum: Absolvierst du ein FSJ, FÖJ oder BFD in einem passenden Bereich, entfällt in vielen Ausbildungsberufen das geforderte Vorpraktikum.
    Tipp: Ein Rechtsanspruch auf Pauschalanrechnung besteht nicht. Besprich eine Ausbildungsverkürzung am besten direkt beim Vorstellungsgespräch mit deinem zukünftigen Betrieb.
Wird mir der Freiwilligendienst für meinen Schulabschluss angerechnet?

Ja, insbesondere wenn du die Fachhochschulreife (Fachabitur) anstrebst:

  • Praktischer Teil der Fachhochschulreife: Hast du die Schule nach der 11. oder 12. Klasse mit dem schulischen Teil des Fachabiturs verlassen, gilt ein 12-monatiger Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) in den meisten Bundesländern als vollständiger praktischer Teil. Damit hast du das volle Fachabitur in der Tasche.
  • Anerkennung als Praktikum: Auch für andere Schulformen oder Profilschwerpunkte lässt sich der Dienst oft als vorgeschriebenes Jahrespraktikum werten.
  • Keine Notenverbesserung: Dein bestehender Schulabschluss (z. B. dein Abi-Schnitt) ändert sich durch den Dienst nachträglich nicht.
    Tipp: Die Schulgesetze sind Ländersache. Hol dir vor Beginn des Dienstes das "Ok" deiner ehemaligen Schule oder der zuständigen Schulbehörde, damit der Dienst nahtlos als Praxisteil anerkannt wird.


 

Wie und über wen bin ich im Freiwilligendienst versichert?

Während deines Freiwilligendienstes bist du rundum abgesichert – und das für dich völlig kostenlos:

  • Voller Schutz: Du wirst in allen fünf Säulen der Sozialversicherung angemeldet (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).
  • Kostenübernahme: Deine Einsatzstelle bzw. der Träger übernimmt 100 % der Beiträge (sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil).
  • Eigene Krankenversicherung: Du erhältst für die Zeit des Dienstes eine eigene Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl (eine Familienversicherung ruht in dieser Zeit).
  • Unfall- & Haftpflicht: Unfälle während der Arbeitszeit sowie auf dem Hin- und Rückweg sind über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Auch eine Diensthaftpflicht ist in der Regel über den Träger abgedeckt.
Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

Die Standarddauer für ein FSJ, FÖJ oder BFD beträgt genau 12 Monate. Du musst deinen Dienst allerdings mindestens für 6 Monate leisten, damit er offiziell als Freiwilligendienst anerkannt wird. Bei Bedarf kannst du flexibel verlängern, in der Regel auf bis zu 18 Monate, in Ausnahmefällen sogar auf maximal 24 Monate.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen Freiwilligendienst brauchst du weder einen bestimmten Schulabschluss. Die wichtigste Voraussetzung ist deine persönliche Motivation und die Lust, dich für andere Menschen oder ein gesellschaftliches Thema einzubringen.

Formal musst du lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, was je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse der Fall ist. Beim Jugendfreiwilligendienst wie dem FSJ oder FÖJ gilt zudem eine Altersgrenze bis zu 27 Jahren. Wenn du 27 Jahre und älter bist, steht dir der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne jede Altersbeschränkung offen. 

Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Ausland ist zusätzlich ein gültiges Visum inklusive Arbeitserlaubnis erforderlich. Einzelne Einsatzstellen können für spezielle Aufgaben manchmal noch konkrete Nachweise anfordern, wie etwa einen Führerschein oder ein erweitertes Führungszeugnis.

Wie viele Stunden pro Woche arbeite ich?

Ein Freiwilligendienst orientiert sich an einer regulären Vollzeitstelle und umfasst in der Regel zwischen 38 und 40 Stunden pro Woche. Die genauen Arbeitszeiten hängen von den Regelungen deiner jeweiligen Einsatzstelle ab.

Für alle Freiwilligen unter 27 Jahren ist die Vollzeitbeschäftigung der Standard. Eine Reduzierung auf Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden ist jedoch möglich, wenn berechtigte Gründe vorliegen, etwa die Betreuung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Einschränkungen. 

Bist du älter als 27 Jahre und absolvierst einen Bundesfreiwilligendienst, kannst du deinen Wochenumfang ohnehin ganz ohne spezielle Voraussetzungen auf mindestens 20 Stunden reduzieren. Beachte außerdem, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Seminartage als reguläre Arbeitszeit zählen und deine Wochenarbeitszeit entsprechend anrechnen lassen.

Habe ich während des Dienstes Urlaubsanspruch?

Ja, auch im Freiwilligendienst hast du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einem regulären Dienst von 12 Monaten stehen dir mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Je nach Vereinbarung im Vertrag oder geltendem Tarifvertrag deiner Einsatzstelle kann dieser Anspruch auch höher ausfallen. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, das dir je nach Alter sogar noch etwas mehr Urlaubstage garantiert. Leistest du deinen Dienst kürzer oder länger als ein Jahr, wird der Urlaubsanspruch anteilig für jeden vollen Monat berechnet.

Deinen Urlaub sprichst du direkt mit deiner Einsatzstelle ab. Einzige Voraussetzung: An den festgelegten Seminartagen kannst du dir keinen Urlaub nehmen, da diese als gesetzliche Dienstpflicht gelten.

Was sind die Bildungstage / Seminare?
Die Seminare sind ein fester und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil deines Freiwilligendienstes. Bei einem 12-monatigen Dienst nimmst du an insgesamt 25 Bildungs- und Seminartagen teil, die in der Regel auf mehrere Fünftagesblöcke über das Jahr verteilt sind.

In diesen Seminarwochen triffst du andere Freiwillige zum Austausch, reflektierst deine Erfahrungen aus der Einsatzstelle und behandelst gesellschaftliche, politische oder persönliche Themen, die ihr als Gruppe selbst mitgestaltet. Die Seminartage gelten als reguläre Arbeitszeit, sodass du für die Teilnahme freigestellt wirst. 

Sämtliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise und das Programm übernimmt dein Träger für dich.

Darf ich während des Dienstes einen Nebenjob machen?
Ja, ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, allerdings unter bestimmten Auflagen. Da der Freiwilligendienst in Vollzeit deine Hauptbeschäftigung ist, muss deine Einsatzstelle sowie dein Träger der Nebentätigkeit vorab zustimmen.

Ebenso müssen alle arbeitszeitrechtlichen Vorgaben eingehalten werden: Deine wöchentliche Gesamtarbeitszeit aus Dienst und Nebenjob darf 48 Stunden nicht überschreiten, und dein Engagement im Freiwilligendienst darf durch den Zusatzjob nicht beeinträchtigt werden. Zudem solltest du beachten, dass Einnahmen aus einem Nebenjob unter Umständen steuerlich relevant sind oder Auswirkungen auf den Anspruch von Sozialleistungen haben können.

Kann ich verschiedene Bereiche ausprobieren oder die Stelle wechseln, wenn es nicht passt?

Ja, der Freiwilligendienst soll dir Orientierung bieten und dich nicht in einer unpassenden Stelle festhalten. Wenn du merkst, dass das Aufgabenfeld, das Team oder die Rahmenbedingungen nicht zu dir passen, musst du den Dienst keineswegs abbrechen.

Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit den pädagogischen Ansprechpersonen bei deinem Träger. Der Träger steht als neutrale Instanz an deiner Seite und unterstützt dich dabei, Lösungen zu finden. Oft lässt sich die Situation direkt in der Einsatzstelle anpassen, beispielsweise durch andere Schwerpunkte oder Aufgabenbereiche.

Sollte das nicht helfen, begleitet dich der Träger bei einem geordneten Wechsel in eine andere Einsatzstelle. Deine bisher geleisteten Dienstmonate sowie dein Urlaubs- und Seminaranspruch verfallen dabei nicht, sondern werden nahtlos auf die neue Stelle angerechnet.

Worüber wird in den Seminaren gesprochen?

Die Seminare bieten Raum für Themen, die über den Alltag in deiner Einsatzstelle hinausgehen, und werden von den Freiwilligen oft aktiv mitgestaltet. Inhaltlich dreht sich vieles um den kollegialen Austausch und die Aufarbeitung praktischer Erfahrungen aus dem Dienst.

Darüber hinaus behandeln die Seminarblöcke ein breites Spektrum an gesellschaftlichen, politischen und persönlichen Themen. Dazu gehören Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz, Demokratie und politische Bildung, interkultureller Austausch, Diskriminierungsschutz oder soziale Gerechtigkeit. Auch Methoden zur Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Stressbewältigung und Kommunikation stehen regelmäßig auf dem Programm. 

Welche Schwerpunkte genau gesetzt werden, entscheidet ihr zu Beginn der Seminarwochen meist gemeinsam im Team und mit deinen Seminarleitungen.

Was ist einen Einsatzstelle?

Eine Einsatzstelle ist der konkrete Ort, an dem du deinen täglichen Freiwilligendienst absolvierst. Es handelt sich dabei um eine gemeinwohlorientierte Einrichtung, in der du praktisch mitanpackst, das Team vor Ort unterstützt und wertvolle Einblicke in Arbeitsabläufe gewinnst.

Deine Einsatzstelle ist auch deine direkte Anlaufstelle für den Alltag: Hier hast du feste Ansprechpersonen, die dich einarbeiten, dir Aufgaben zuteilen und deinen Dienstplan festlegen. 

Das Spektrum an Einsatzstellen ist riesig – typische Orte sind beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Jugendzentren, Kultur- und Sportvereine, Museen oder Naturschutzzentren. Wichtig ist, dass Einsatzstellen staatlich anerkannt sein müssen und eng mit einem Träger zusammenarbeiten, der das Ganze im Hintergrund rechtlich und organisatorisch begleitet.

Ich komme aus dem Ausland und möchte einen Freiwilligendienst machen – was muss ich beachten?

Ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ oder BFD) steht auch Menschen aus dem Ausland offen, erfordert allerdings eine vorausschauende Planung und die Einhaltung rechtlicher Fristen.

Sofern du nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammst, benötigst du für die Einreise ein Visum zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst (nach § 19bf Aufenthaltsgesetz). Dieses beantragst du bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland, sobald du eine feste Zusage und die unterzeichnete Vereinbarung von deinem Träger vorliegen hast. Zudem musst du für das Visum ausreichende Deutschkenntnisse (meist mindestens Niveau B1 oder A2) nachweisen.

Der Träger und deine Einsatzstelle unterstützen dich in der Regel bei den Formalitäten sowie bei der Suche nach einer Unterkunft, da die Lebenshaltungskosten über das Taschengeld allein oft schwer abzudecken sind.

Kann ich mich direkt bei FREIWLLIG JA bewerben?

Nein, eine direkte Bewerbung bei FREIWILLIG JA ist nicht möglich, da wir selbst keine offizielle Einsatzstelle und kein Träger sind.

Wir unterstützen dich stattdessen als Plattform dabei, den für dich passenden Freiwilligendienst zu finden. Bei uns kannst du dich umfassend informieren, verschiedene Einsatzbereiche entdecken und direkt nach freien Stellen in deiner Region suchen.

Sobald du ein passendes Angebot gefunden hast, leiten wir dich unkompliziert an den jeweiligen Träger oder die entsprechende Einsatzstelle weiter, wo du deine Bewerbung einreichen kannst.

Gibt es auch Einsatzstellen für junge Menschen mit einer Behinderung?

Ja, absolut! Ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ oder BFD) steht ausdrücklich allen Menschen offen – unabhängig davon, ob du mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder Assistenzbedarf lebst. Viele Einsatzstellen arbeiten inklusiv und stellen sich gerne auf individuelle Bedürfnisse ein. Mehr Infos findest du hier.

Benötigt man einen bestimmten Schulabschluss?

Nein, für einen Freiwilligendienst (wie FSJ, FÖJ oder BFD) ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich. Du kannst dich unabhängig von deinen Noten oder deinem Abschluss bewerben – egal ob Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur, Förderschulabschluss oder ganz ohne formalen Schulabschluss. Die einzige rechtliche Voraussetzung ist, dass du die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast (je nach Bundesland sind das in der Regel 9 oder 10 Schuljahre). Bei der Auswahl deiner Bewerbung zählen vor allem deine Motivation, Verlässlichkeit und das Interesse an der jeweiligen Tätigkeit.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen (zu einer bestimmten Stelle) habe?

Bei Fragen zu einem konkreten Angebot wendest du dich am besten direkt an die Ansprechperson, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt ist. Je nach Angebot ist das entweder der Träger oder die Einsatzstelle vor Ort.

Ist in der Anzeige ein Träger angegeben, hilft dieser dir bei allgemeinen Fragen zu Verträgen, Rahmenbedingungen, Arbeitszeiten oder Unterkünften weiter. Ist direkt die Einsatzstelle als Kontakt genannt, erreichst du dort meist die Anleitung oder Teamleitung – ideal, wenn du Detailfragen zu den täglichen Aufgaben, dem Team oder den Arbeitsabläufen hast. Findest du auf unserer Plattform bei einem Angebot Kontaktdaten oder ein Anfrageformular, kannst du deine Fragen auch unkompliziert direkt darüber stellen.

Kann man einen Freiwilligendienst auch zweimal machen?

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen bei der Dienstart BFD möglich. Die Regeln hängen dabei vor allem von deinem Alter und den gewählten Dienstformaten ab.