Infos für Anbieter von Freiwilligendiensten & Einsatzstellen
Hier findet ihr alle Informationen darüber, wie ihr selbst Anbieter bzw. Einsatzstelle werden könnt. Außerdem findet ihr wichtige Hinweise dazu, wie ihr eure Stellen bei freiwillig-ja.de anbieten könnt.
Anerkennung als Einsatzstelle und Veröffentlichung von Angeboten
Um Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) einsetzen zu können, ist eine offizielle Anerkennung der Einrichtung als Einsatzstelle erforderlich.
Das Verfahren zur Anerkennung als Einsatzstelle
Der Weg zur anerkannten Einsatzstelle gliedert sich in drei zentrale Schritte:
Schritt 1: Zuordnung zu einem Träger oder einer Zentralstelle
Jede Einsatzstelle muss gemeinwohlorientiert sein und einem zugelassenen Träger zugeordnet sein. Die Träger betreuen die Einrichtungen, sichern einheitliche Qualitätsstandards und verwalten die für die Freiwilligendienste bereitgestellten Platzkontingente. Ohne ein solches Kontingent können keine Vereinbarungen mit Freiwilligen abgeschlossen werden.
Falls kein Träger in der Nähe bekannt ist, hilft eine der unten aufgeführten Zentralstellen weiter.
Schritt 2: Antragstellung
Für die Anerkennung muss ein offizielles Antragsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular wird in der Regel vom gewählten Träger bereitgestellt. Der ausgefüllte Vordruck wird zusammen mit den geforderten Unterlagen an den Träger bzw. die Zentralstelle gesendet. Dort erfolgt eine Vorprüfung und die Bestätigung der Zuordnung, bevor der Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.
Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid
Nach dem Eingang bei der zuständigen Behörde wird der Einsatzstelle eine feste Einsatzstellennummer als Aktenzeichen zugewiesen. Sind alle Fragen geklärt, wird ein Bescheid über die Anerkennung erteilt. Dieser berechtigt die Einsatzstelle offiziell dazu, Freiwillige zu beschäftigen.
Veröffentlichung von freien Stellen auf FREIWILLIG JA
Sobald die Anerkennung als Einsatzstelle vorliegt, könnt ihr eure freien Plätze auf das Portal über euren Träger oder eure Zentralstelle hochladen lassen.
Anerkennung als Einsatzstelle und Veröffentlichung von Angeboten
Um Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) einsetzen zu können, ist eine offizielle Anerkennung der Einrichtung als Einsatzstelle erforderlich.
Das Verfahren zur Anerkennung als Einsatzstelle
Der Weg zur anerkannten Einsatzstelle gliedert sich in drei zentrale Schritte:
Schritt 1: Zuordnung zu einem Träger oder einer Zentralstelle
Jede Einsatzstelle muss gemeinwohlorientiert sein und einem zugelassenen Träger zugeordnet sein. Die Träger betreuen die Einrichtungen, sichern einheitliche Qualitätsstandards und verwalten die für die Freiwilligendienste bereitgestellten Platzkontingente. Ohne ein solches Kontingent können keine Vereinbarungen mit Freiwilligen abgeschlossen werden.
Falls kein Träger in der Nähe bekannt ist, hilft eine der unten aufgeführten Zentralstellen weiter.
Schritt 2: Antragstellung
Für die Anerkennung muss ein offizielles Antragsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular wird in der Regel vom gewählten Träger bereitgestellt. Der ausgefüllte Vordruck wird zusammen mit den geforderten Unterlagen an den Träger bzw. die Zentralstelle gesendet. Dort erfolgt eine Vorprüfung und die Bestätigung der Zuordnung, bevor der Antrag an die zuständige Behörde weitergeleitet wird.
Schritt 3: Bearbeitung und Bescheid
Nach dem Eingang bei der zuständigen Behörde wird der Einsatzstelle eine feste Einsatzstellennummer als Aktenzeichen zugewiesen. Sind alle Fragen geklärt, wird ein Bescheid über die Anerkennung erteilt. Dieser berechtigt die Einsatzstelle offiziell dazu, Freiwillige zu beschäftigen.
Veröffentlichung von freien Stellen auf FREIWILLIG JA
Sobald die Anerkennung als Einsatzstelle vorliegt, könnt ihr eure freien Plätze auf das Portal über euren Träger oder eure Zentralstelle hochladen lassen.