FAQ für alle ab 27

Fragen und Antworten
Hast du Fragen zum Freiwilligendienst ab 27 Jahren? Dann helfen dir diese FAQ sicher weiter. Andernfalls nimm gerne direkt Kontakt mit den Trägern auf.

Informationen für über 26

Kann ich auch als Ehrenamtler*in Vergünstigungen erhalten?

In vielen Bundesländern, Kommunen oder Landkreisen gibt es bereits sogenannte „Ehrenamtskarten“ oder „Engagement-Nachweise“, die ggf. auch Freiwilligen zugutekommen können. Wir empfehlen, dass du dich hierzu über deinen Träger oder unter einem der folgenden Links informierst, um mehr zu den Konditionen zu erfahren.

Wieviel Geld bekomme ich im Freiwilligendienst?

Im Freiwilligendienst (wie FSJ, FÖJ oder BFD) erhältst du kein klassisches Gehalt, da es sich um ein ehrenamtliches Engagement handelt. Stattdessen bekommst du monatlich ein Taschengeld, dessen Höchstgrenze im Gesetz festgehalten ist. Die Höchstgrenze liegt 2026 bei 676 Euro im Monat.

Welche Rabatte & Benefits bekomme ich im Freiwilligendienst?

Als Freiwillige*r (FSJ, FÖJ, BFD) profitierst du neben dem Taschengeld von zahlreichen Vergünstigungen im Alltag:

  • Freiwilligendienstausweis: Dein offizieller Ausweis sichert dir ähnlich wie ein Studierendenausweis Rabatte bei Kultureinrichtungen (Museen, Theater, Kinos), Schwimmbädern, Bibliotheken und Events.
  • Vergünstigtes ÖPNV-Ticket: In vielen Bundesländern hast du Anspruch auf stark rabattierte ÖPNV-Angebote (wie das ermäßigte Deutschlandticket für Freiwillige und Azubis).
  • Bildungs- & Seminartage: Mindestens 25 bezahlte Seminartage pro Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben. Hier lernst du Neues, knüpfst Kontakte und bekommst Unterkunft sowie Verpflegung gestellt.
  • Benefits & Vergünstigungen bei Partnern: Viele lokale Geschäfte, Bildungsanbieter oder Online-Portale bieten gegen Vorzeigen des Ausweises direkte Preisnachlässe, mehr Infos dazu findest du hier.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen Freiwilligendienst brauchst du weder einen bestimmten Schulabschluss. Die wichtigste Voraussetzung ist deine persönliche Motivation und die Lust, dich für andere Menschen oder ein gesellschaftliches Thema einzubringen.

Formal musst du lediglich die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, was je nach Bundesland nach der 9. oder 10. Klasse der Fall ist. Beim Jugendfreiwilligendienst wie dem FSJ oder FÖJ gilt zudem eine Altersgrenze bis zu 27 Jahren. Wenn du 27 Jahre und älter bist, steht dir der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ohne jede Altersbeschränkung offen. 

Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Ausland ist zusätzlich ein gültiges Visum inklusive Arbeitserlaubnis erforderlich. Einzelne Einsatzstellen können für spezielle Aufgaben manchmal noch konkrete Nachweise anfordern, wie etwa einen Führerschein oder ein erweitertes Führungszeugnis.

Habe ich während des Dienstes Urlaubsanspruch?

Ja, auch im Freiwilligendienst hast du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei einem regulären Dienst von 12 Monaten stehen dir mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Je nach Vereinbarung im Vertrag oder geltendem Tarifvertrag deiner Einsatzstelle kann dieser Anspruch auch höher ausfallen. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, das dir je nach Alter sogar noch etwas mehr Urlaubstage garantiert. Leistest du deinen Dienst kürzer oder länger als ein Jahr, wird der Urlaubsanspruch anteilig für jeden vollen Monat berechnet.

Deinen Urlaub sprichst du direkt mit deiner Einsatzstelle ab. Einzige Voraussetzung: An den festgelegten Seminartagen kannst du dir keinen Urlaub nehmen, da diese als gesetzliche Dienstpflicht gelten.

Was sind die Bildungstage / Seminare?
Die Seminare sind ein fester und gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil deines Freiwilligendienstes. Bei einem 12-monatigen Dienst nimmst du an insgesamt 25 Bildungs- und Seminartagen teil, die in der Regel auf mehrere Fünftagesblöcke über das Jahr verteilt sind.

In diesen Seminarwochen triffst du andere Freiwillige zum Austausch, reflektierst deine Erfahrungen aus der Einsatzstelle und behandelst gesellschaftliche, politische oder persönliche Themen, die ihr als Gruppe selbst mitgestaltet. Die Seminartage gelten als reguläre Arbeitszeit, sodass du für die Teilnahme freigestellt wirst. 

Sämtliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise und das Programm übernimmt dein Träger für dich.

Ich bin schon älter - könnte mich ein Dienst in Vollzeit überfordern?

Es ist völlig verständlich, sich diese Frage zu stellen, besonders wenn der Ausstieg aus dem früheren Berufsleben schon etwas zurückliegt oder körperliche Belastungen eine Rolle spielen.

Ein Freiwilligendienst soll bereichern und keinesfalls zu einer gesundheitlichen oder mentalen Überlastung führen. Genau deshalb bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) für Menschen ab 27 Jahren die Möglichkeit, den Dienst flexibel in Teilzeit zu absolvieren. 

Du kannst deine wöchentliche Arbeitszeit ohne Angabe von Gründen auf bis zu 20 Stunden reduzieren. Zudem passen viele Einsatzstellen die Aufgaben individuell an deine persönlichen Stärken und Grenzen an. Solltest du während des Dienstes merken, dass das Pensum doch zu hoch ist, lässt sich die Stundenzahl meist unkompliziert im Laufe des Dienstes nach unten anpassen.

Wann beginnt ein Freiwilligendienst? Kann ich mich noch bewerben?

Der klassische Starttermin für die meisten Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD) liegt zwischen August und September (meist zum 1. September).

Ein Einstieg ist aber grundsätzlich das ganze Jahr über möglich. Viele Träger vergeben frei gebliebene Stellen oder Nachrückplätze fortlaufend, sodass du dich auch kurzfristig oder im laufenden Jahr bewerben kannst.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen (zu einer bestimmten Stelle) habe?

Bei Fragen zu einem konkreten Angebot wendest du dich am besten direkt an die Ansprechperson, die in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt ist. Je nach Angebot ist das entweder der Träger oder die Einsatzstelle vor Ort.

Ist in der Anzeige ein Träger angegeben, hilft dieser dir bei allgemeinen Fragen zu Verträgen, Rahmenbedingungen, Arbeitszeiten oder Unterkünften weiter. Ist direkt die Einsatzstelle als Kontakt genannt, erreichst du dort meist die Anleitung oder Teamleitung – ideal, wenn du Detailfragen zu den täglichen Aufgaben, dem Team oder den Arbeitsabläufen hast. Findest du auf unserer Plattform bei einem Angebot Kontaktdaten oder ein Anfrageformular, kannst du deine Fragen auch unkompliziert direkt darüber stellen.

Kann man einen Freiwilligendienst auch zweimal machen?

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen bei der Dienstart BFD möglich. Die Regeln hängen dabei vor allem von deinem Alter und den gewählten Dienstformaten ab.