Jugendamt / Kinder- und Jugendnotdienst 2

Im Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes der Landeshauuptstadt Dresden werden Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung es 18. Lebensjahres in Obhut genommen und bis zur Einleitung weiterführender Hilfen betreut (Das Mindestalter für einen Einsatz im Bundesfreiwilligendienst liegt deshalb bei 20 Jahren). Die Inobhutnahme ist eine kurzfristige sozialpädagogische Schutzmaßnahme, die das Angebot von Obdach, Versorgung, sozialpädagogischer Problemanalyse und...

Adresse

Teplitzer Straße 10
01219 Dresden
Deutschland

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Institution
Jugendamt / Kinder- und Jugendnotdienst 2

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