Im Freiwilligendienst (wie FSJ, FÖJ oder BFD) erhältst du kein klassisches Gehalt, da es sich um ein ehrenamtliches Engagement handelt. Stattdessen bekommst du monatlich ein Taschengeld, dessen Höchstgrenze im Gesetz festgehalten ist. Die Höchstgrenze liegt 2026 bei 676 Euro im Monat.
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