FSJ, FÖJ und BFD

Worin unterscheiden sich die Freiwilligendienste?

FSJ, FÖJ und BFD haben viele Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich vor allem aber bei der Altersgrenze.

Zunächst gibt es viele Gemeinsamkeiten zwischen den Diensten FSJ, FÖJ und BFD. In allen Diensten engagierst du dich in einem sozialen Bereich. Alle Dienste sind gleichermaßen anerkannt und wertgeschätzt. Die Dauer umfasst 6 bis 18 Monate und kann in Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Der Freiwilligendienst ist also auch für ein halbes Jahr möglich und damit bereits anerkannt. Das heißt, du bekommst dann ein FSJ-, FÖJ- oder BFD-Zeugnis.

Auch die Leistungen, wie zum Beispiel das Taschengeld ähneln sich in der Höhe. Während es im BFD ein fester Betrag ist, variiert dieser jedoch in seiner Höhe im FSJ und FÖJ abhängig vom Träger.

Die Unterschiede liegen vor allem bei der Altersgrenze, in der Organisation und den internen Abläufen.

Einen BFD kannst du mehrmals leisten - jeweils im Abstand von fünf Jahren. Ein FSJ ist dagegen nur einmal möglich. Was funktioniert: Du kannst nach deinem FSJ einen BFD leisten - und umgekehrt.

Im BFD wird eines der fünf Bildungsseminare als "politisches Bildungsseminar" vom BaFzA organisiert.

Der Bundesfreiwilligendienst hat keine Altersgrenze. Dadurch können auch Erwachsene (älter als 27 Jahre) einen Freiwilligendienst leisten. Ein Jugendfreiwilligendienst ist nur bis 27 Jahre möglich.