Die Heilpädagogische Tagesstätte der Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule gehört in den Bereich des §39 des Bundessozialhilfegesetzes und finanziert sich auch durch dieses. Die aufsichtsführende Behörde ist die Heimaufsicht, für die Qualitätskontrolle zeichnet sich der Bezirk Oberbayern verantwortlich. Es gelten folgende Richtlinien:
Die Einrichtung nimmt Kinder und Jugendliche auf, die infolge der Art und Schwere ihrer Behinderung oder des Grades ihrer Verhaltensauffälligkeit einer besonders intensiven heilerzieherischen bzw. therapeutischen Betreuung und Förderung bedürfen. Die Elternarbeit ist wesentlicher Bestandteil von Sondertagesstätten. Die Zielsetzung der Einrichtung besteht in einer besonders intensiven heilpädagogischen sowie therapeutischen Betreuung und Förderung der Schüler. Im pädagogischen Kontext liegen die Förderziele schwerpunktmäßig im Bereich der Sozialisation, Selbständigkeitserziehung sowie Persönlichkeitsfindung. Die therapeutischen Förderziele werden hierbei bewusst ins…
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