Ein Freiwilligendienst kann absolviert werden, wenn die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Die obere Altersgrenze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) liegt bei 27 Jahren. Wer älter ist, kann sich im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) engagieren. Beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben. Das heißt, auch wer älter als 27 Jahre ist, kann sich im Rahmen eines BFD engagieren.